| [ GEMEINSCHAFTSGESCHMACKSMUSTER ] | |||||
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Immer mehr Verbraucher wollen nicht einfach nur ein Produkt kaufen, sondern etwas erwerben, das sie gestalterisch anspricht, das zu ihrer Persönlichkeit passt, das einen unverwechselbaren Charakter hat - dieses besondere Design lässt sich EU-weit mit Gemeinschaftsgeschmacksmustern schützen. |
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| Bei diesem Schutzrecht ist zwischen dem nicht eingetragenen und dem eingetragenen Gemeinschafts- geschmacksmuster zu unterscheiden - beide gewähren einen Schutz innerhalb der Europäischen Union, aber mit unterschiedlichen Laufzeiten. |
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