[ GEMEINSCHAFTSGESCHMACKSMUSTER ]
Immer mehr Verbraucher wollen nicht einfach nur ein Produkt
kaufen, sondern etwas erwerben, das sie gestalterisch anspricht,
das zu ihrer Persönlichkeit passt, das einen unverwechselbaren
Charakter hat - dieses besondere Design lässt sich EU-weit mit
Gemeinschaftsgeschmacksmustern schützen.
Bei diesem Schutzrecht ist zwischen dem nicht
eingetragenen und dem eingetragenen Gemeinschafts-
geschmacksmuster zu unterscheiden - beide gewähren
einen Schutz innerhalb der Europäischen Union, aber
mit unterschiedlichen Laufzeiten.