[ GEMEINSCHAFTSMARKE ]
Den kräftigen Wind eines globalisierten Wettbewerbs spüren zunehmend auch kleine und mittlere Unternehmen – da
kann eine hochwertige Marke als Inbegriff eines wertvollen Angebots einen wichtigen Beitrag zum Erfolg leisten.
Ein Markenschutz im Ausland kann zum einen über
einzelne nationale Markenanmeldungen in den interessie-
renden Ländern erreicht werden. Zum anderen besteht die
Möglichkeit, eine europäische Gemeinschaftsmarke anzu-
melden und einzutragen.

Der Erwerb dieses Schutzrechts ist nur mit Wirkung für
das gesamte Gebiet der EU möglich (die Anmeldung kann
sich also nicht nur auf einige Vertragsstaaten erstrecken)
und erfolgt beim Harmonisierungsamt für den
Binnenmarkt in Alicante (Spanien).