[ WERBEWIRKUNG ]
Unternehmen mit vielen Schutzrechten
gelten als besonders innovativ.

Hinweise auf Schutzrechte wie DBP, DBGM, ®-Marken oder
GeschmM steigern das Prestige die angebotenen Produkte
oder Dienstleistungen und erhöhen den Wert des Unterneh-
mens. Eine Firma, die auf zahlreiche Schutzrechte verwei-
sen kann, gilt als besonders innovativ. So ist der Hinweis auf
erteilte Schutzrechte ein gewichtiges Verkaufsargument, mit
dem sich in der Öffentlichkeit eine stärkere Wirkung erzielen
lässt als mit allgemein gehaltenen Anpreisungen.

Gerade mittelständische Unternehmen machen daher häufig
auf Patente aufmerksam, um ihren Kunden die vom
Patentamt testierte technologische Leistungsfähigkeit nach-
zuweisen. Gleichzeitig machen sie deutlich, dass das Produkt eine Besonderheit darstellt, die von Wettbewerbern nicht
angeboten werden darf. Überdies haben Hinweise auf erteilte Schutzrechte eine vorbeugende Wirkung: Potentielle
Nachahmer werden von vornherein vor einem Nachbau gewarnt.