| [ PATENTANWALTSORDNUNG ] | ||||
| Unabhängiger Berater und Vertreter.
|
||||
| Der Patentanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechts- pflege, und zwar an einer Schnittstelle unterschiedlicher Fachgebiete: Zwischen Recht und Technik. Hier wirkt der Patentanwalt als Berater und Vertreter, weil er im einschlä- gigen Recht genauso zu Hause ist wie in der Technik. In der Patentanwaltsordnung sind im Einzelnen beispielsweise |
||||
|
||||