[ PATENTANWALTSORDNUNG ]
Unabhängiger Berater und Vertreter.

Der Patentanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechts-
pflege, und zwar an einer Schnittstelle unterschiedlicher
Fachgebiete: Zwischen Recht und Technik. Hier wirkt der
Patentanwalt als Berater und Vertreter, weil er im einschlä-
gigen Recht genauso zu Hause ist wie in der Technik.

In der Patentanwaltsordnung sind im Einzelnen beispielsweise
die Befugnisse der Patentanwälte, die Voraussetzungen zur
Zulassung als Patentanwalt oder als Patentanwaltsgesell-
schaft festgelegt sowie die Aufgaben der Patentanwalts-
kammer und des Vorstandes.

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