[ BERUFSORDNUNG DER PATENTANWÄLTE ]

Von Pflichten und Rechten.

Von A (wie „Ausbildung und Beschäftigung anderer
Mitarbeiter“) über F (wie „Führung von Handakten“) bis W (wie
„Wahrung der Unabhängigkeit“) beinhaltet die Berufsordnung
der Patentanwälte viele Aspekte der täglichen Arbeit, aber
auch spezielle Fragen beispielsweise zur Prozesskostenhilfe
oder zum grenzüberschreitenden Rechtsverkehr.

Die derzeit geltende Berufsordnung für Patentanwälte ist am
5. August 1997 in Kraft getreten, die Neufassung des § 4 ist
am 14. März 2007 in Kraft getreten.