[ Patentanwaltsordnung ]

Unabhängiger Berater und Vertreter.

Der Patentanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege, und zwar an einer Schnittstelle unterschiedlicher Fachgebiete: Zwischen Recht und Technik. Hier wirkt der Patentanwalt als Berater und Vertreter, weil er im einschlägigen Recht genauso zu Hause ist wie in der Technik.

In der Patentanwaltsordnung sind im Einzelnen beispielsweise die Befugnisse der Patentanwälte, die Voraussetzungen zur Zulassung als Patentanwalt oder als Patentanwaltsgesellschaft festgelegt sowie die Aufgaben der Patentanwaltskammer und des Vorstandes.