[ Kammerversammlung ]

Das höchste Gremium.

Ideen sind eine gute Sache, sie regen zur Diskussion an und zur Umsetzung von Neuerungen. Aber: Erst gewerbliche Schutzrechte machen aus Innovationen einen verlässlichen Wirtschaftsfaktor – in diesem Sinne sind Patentanwälte und Patentanwaltskammer wichtige Wegbereiter für den Fortschritt.

Jeder Patentanwalt ist – kraft Gesetzes – Mitglied der Patentanwaltskammer. Sie vertritt die Interessen aller derzeit ca. 4.300 Patentanwältinnen und Patentanwälte in Deutschland.

Alle Mitglieder sind stimmberechtigt in der Kammerversammlung. Sie findet in der Regel zweimal im Jahr an wechselnden Orten in Deutschland statt und hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Beschlussfassung über Berufsordnung und Satzung
  • Wahl des Vorstands
  • Förderung der Ausbildung der Bewerber und der beruflichen Fortbildung von Patentanwälten
  • Festlegung der Höhe des Kammerbeitrags und des Etats
  • Bildung und Unterhaltung einer Unterstützungseinrichtung